Unser Leistungsspektrum

Wir decken alle Leistungsphasen der HOAI im Hinblick auf Tragwerksplanung und Bauphysik ab und sind Nachweisberechtigte nach NBVO für alle Fachgebiete.

Mit unserem Team erfahrener Mitarbeiter bieten wir ein breites Leistungsspektrum über alle Sparten des Bauens und verfügen über Spezialisten in den Bereichen Massivbau, Stahlbau, Brückenbau, Bauphysik, Brandschutz, Messebau, Baugrubensicherungen und SiGeKo.

Durch regelmäßige interne und externe Schulungen sind unsere Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Technik.

Tragwerksplanung

NEUBAUTEN – AUFSTOCKUNGEN – UMBAUTEN – Leistungsphase 1-9
Tragwerksplanung im Massiv-, Metall-, Holz- und Glasbau
Dynamische Berechnungen – Analyse zum Tragverhalten unter nichtruhenden Beanspruchungen
Nachweis der Standsicherheit vom Gesamttragwerk bis ins Detail
Tragwerksplanung in der Denkmalpflege

GENEHMIGUNGSPLANUNG

  • prüfbare statische Berechnungen

  • Positionspläne, Lastenpläne

  • Nachweis der Erdbebensicherheit

AUSFÜHRUNGSPLANUNG

  • Schal- und Bewehrungszeichnungen für Massivbau

  • Konstrukionszeichnungen für Stahlbau

  • Fertigteile mit Verlegepläne

OBJEKTÜBERWACHUNG

  • Überwachung in statisch-konstruktiver Hinsicht

  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit (NBVO)

Nachweisberechtigte (Nachweisberechtigte (NBVO) / Fachingenieure (IngKH)

Für Gebäude bis Gebäudeklasse 3 (Regelbau) kann die Prüfung der statischen Berechnung durch einen Prüfingenieur entfallen, wenn der Aufsteller Nachweisberechtigter nach NBVO ist und der Kriterienkatalog eingehalten ist.
Außerdem müssen bauphysikalische Nachweise für alle Gebäudeklassen nicht mehr geprüft werden, wenn der Aufsteller die Berechtigung nach NBVO für Schall- bzw. Wärmeschutz hat.

Nachweisberechtigungen:

Dipl-Ing. Rolf Klarmann

  • Standsicherheit:
    St-349A-IngKH

  • Wärmeschutz:
    W-315A-IngKH

  • Schallschutz:
    Sc-314A-IngKH

  • Vorbeugender Brandschutz:
    B-307A-IngKH

Dipl.-Ing. Marco Bien

  • Standsicherheit:
    St-2111A-IngKH

  • Wärmeschutz (Fachingenieur Energieeffizienz IngKH):
    W-1913A-IngKH

  • Schallschutz:
    Sc-1161A-IngKH

  • Vorbeugender Brandschutz (Fachingenieur Brandschutz IngKH):
    B-354A-IngKH

M.Eng. Malte Deutsch

  • Standsicherheit:
    St-2998A-IngKH

  • Fachplaner vorbeugender Brandschutz B-487A-IngKH

Wenn die Nachweise nicht durch einen Prüfingenieur geprüft werden, muss die stichprobenartige Überwachung vom Nachweisberechtigten durchgeführt werden und die übereinstimmende Ausführung an die Bauaufsicht bescheinigt werden.

Brandschutz
  • Leistungsphase 1-9

  • Brandschutzkonzepte

  • vorbeugender Brandschutz

  • Heißbemessung

  • Flucht- und Rettungswegpläne

  • Nachweisberechtigte für baulichen Brandschutz (NBVO)

  • Feuerwehrbereitschaft bei Fragen zur Standsicherheit

  • Konformitätserklärung Brandschutz (Überwachung)

Wärmeschutz
  • Wärmeschutznachweise (GEG, KFW, Passivhaus)

  • Energieberatung

  • Gebäude-Energieausweise

  • Nachweisberechtigte für Wärmeschutz (NBVO)

  • Leistungsphase 1-7 – In den Leistungsbildern Wärmeschutz / Energiebilanzierung

  • Energieeffizienz-Experte KfW

  • Energieberater Baudenkmal

Schallschutz
  • Schallschutznachweise nach DIN 4109 und VDI 4100

  • Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm

  • Nachweisberechtigte für Schallschutz (NBVO)

  • Leistungsphase 1-7 – Im Leistungsbild Bauakustik

  • Leistungsphase 1-7 – Im Leistungsbild Raumakustik

Bautechnische Prüfung

Dipl.-Ing. Marco Bien
Prüfingenieur und Prüfsachverständiger für Massivbau

Dipl.-Ing. Rolf Klarmann
Prüfingenieur und Prüfsachverständiger für Massiv- und Metallbau

Die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen erfolgt nach der Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige in den Fachrichtungen Massiv- und Metallbau

  • Prüfung im Auftrag der Bauaufsichtsbehörden (Prüfingenieure)

  • Prüfung im Auftrag der Bauherrschaft (Prüfsachverständige)

Prüfungsumfang

  • Statische Berechnungen

  • Baugrubenverbau und Fassadenkonstruktionen

  • Konstruktionszeichnungen

  • stichprobenartige Überwachung

SiGeKo
  • Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

  • Aufstellung SiGePlan nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“)

  • Bauüberwachung

Gutachten
  • Beurteilung von Gebäudeschäden

  • Überprüfung der Standsicherheit

  • Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit

  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten

Absturz Fassadenplatte
Waschbeton-Vorsatzschale ist nach Versagen der Verankerung an einem 10-geschossigen Gebäude abgestürzt.
Nach Begutachtung musste zur Gefahrenabwehr die gesamte Fassade demontiert werden.

Windschaden nach Kyrill
Die abgehängten Decken im Bürobereich einer Halle sind infolge Windüberdruck bei geöffneten Hallentoren abgestürzt

Setzungsschaden Wohnhaus
Setzungsempfindlicher Boden in Verbindung mit dauerhaftem Wasserentzug durch große Bäume.
Die Gebäudeschäden haben sich bis zum Verlust der Standsicherheit fortgesetzt.